Bild Nr. 54 | Verordnung über die Konfiszierung des Vermögens von Personen deutscher und ungarischer Nationalität sowie von Kollaborateuren und Verrätern nach dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 108 vom 25. Oktober 1945, von der die Personen ausgenommen waren, die sich nie gegen das tschechische und slowakische Volk gewandt haben, die treu der Republik gedient haben und die entweder am Befreiungskampf teilgenommen oder unter dem nationalsozialistischen Terror gelitten haben.
Státní okresní archiv v Jablonci nad Nisou, Sbírka drobných tisků a soudobé dokumentace