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Webausstellung: Deutsche Antifaschisten aus der Tschechoslowakei in Archivdokumenten (1933-1948)

Einleitung


In der befreiten Tschechoslowakei gerieten deutsche Antifaschisten in eine komplizierte Lage. Obwohl manche von ihnen aktiv am Widerstand in der Heimat oder vom Ausland aus beteiligt waren oder sie vom Naziregime für Ihre Stellung verfolgt wurden, wurden sie jetzt erneut verfolgt und schikaniert, diesmal von den tschechoslowakischen Behörden. Die Frage der deutschen Antifaschisten wurde vornehmlich durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 33 vom 2. 8. 1945 über die Gesetzliche Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der Personen mit deutscher oder ungarischer Nationalität mit den Ergänzungsrichtlinien vom 24. 8. und 13. 11. 1945 geregelt. Nach dieser Regelung nahmen sogenannte antifaschistische Kommissionen ihre Arbeit auf, die den deutschen Mitbürgern nach Überprüfung ihres Verhaltens während der Besatzung antifaschistische Ausweise erteilten.

In Anbetracht der Tatsache, dass es auch für deutsche Antifaschisten praktisch unmöglich war, sich am öffentlichen und politischen Leben der Nachkriegszeit zu beteiligen, entschieden sich die meisten von ihnen freiwillig, die Republik zu verlassen (fast 100.000 Personen). Sie fuhren meistens mit sogenannten antifaschistischen Transporten in das vom Krieg zerstörte Deutschland, wo sie helfen wollten, eine neue demokratische Gesellschaft aufzubauen.

Diejenigen deutschen Antifaschisten, die sich entschieden, in der Tschechoslowakei zu bleiben (fast 50.000 Personen), wurden von Seiten der Behörden oft langwierig überprüft, ihr Eigentum wurde konfisziert und sie waren weiteren nationalistischen Regressen ausgesetzt.


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